Grundlagen

Statuten (März 2012)

Die neuen Statuten (Version: 29. März 2012, von der GV genehmigt) wurden an der Generalversammlung vom 29. März 2012 genehmigt. Der Zentralvorstand des SFV hat die formale Genehmigung ebenfalls gegeben. Die Statuten bilden die rechtliche Grundlage des Vereins. Darin sind Zweck, Mitgliedschaftstypen, Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organisation des Vereins festgehalten.

Änderung Artikel 40 «Revisionsstelle» (genehmigt an der GV vom 19. März 2018): Die Generalversammlung wählt für die Dauer von drei Jahren drei Rechnungsrevisoren, die dem Verein nicht anzugehören brauchen. Sie sind wieder wählbar. Die Mitglieder der Revisionsstelle dürfen dem Vorstand nicht angehören, zudem dürfen sie in keinem bezahlten Anstellungsverhältnis zum Verein stehen. Die Revisoren prüfen und begutachten die Jahresrechnung und erstatten über die Ergebnisse ihrer Revisionstätigkeit schriftlich Bericht zuhanden der ordentlichen Generalversammlung. Sie sind berechtigt, jederzeit eine Kassarevision vorzunehmen.

Leitsätze (März 2018)

Bei den Leitsätzen handelt es sich um Prinzipien, welche die innere Werthaltung definieren sollen. Sie können als gemeinsames Arbeitsverständnis der Entscheidungsträger im Verein betrachtet werden. Der Vorstand versucht deshalb, sein Handeln immer wieder auch unter dem Gesichtspunkt dieser Prinzipien zu beurteilen. »weiter

Über den FC Witikon

Der FC Witikon ist ein mittelgrosser Verein am Stadtrand von Zürich. Wir bieten eine qualitativ hochstehende Fussballinfrastruktur für Jungen und Mädchen ab 5 Jahren und für Männer und Frauen bis 99 Jahre.

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