Der Bundesrat hat neue Vorgaben für Sportaktivitäten ab dem 1. März erlassen. Neu sind im Amateurbereich Sportaktivitäten und Wettkämpfe (ohne Publikum) für die Alterskategorie 2001 und jünger möglich. Für die Alterskategorie 2000 und älter können Trainings (keine Wettkämpfe) outdoor und bis maximal 15 Personen stattfinden.
Für den FCW heisst das konkret:
- Grundsätzlich ist die Sportanlage Witikon ab 1. März wieder in Vollbetrieb geöffnet. Allerdings steht vorderhand nur der Kunstrasen für das Training zur Verfügung. Es wird deshalb zu Anpassungen bei den Trainingszeiten kommen.
- Für Fussballer/-innen ab Jahrgang 2001 und jünger gibt es bei den Trainings keine Einschränkungen, weder im Innen- noch im Aussenraum. Wettkämpfe sind erlaubt, allerdings ohne Zuschauende (und damit auch ohne Eltern).
- Für Fussballer/-innen ab Jahrgang 2000 und älter sind Trainings nur im Aussenraum (outdoor) einzeln oder in Gruppen bis 15 Personen ohne Körperkontakt erlaubt. Dabei muss ständig Abstand gehalten oder eine Maske getragen werden. Wettkämpfe sind nicht erlaubt.
- Die Garderoben und Duschen auf der Sportanlage Witikon können benutzt werden. Für Jugendgruppen (2001 und jünger) gibt es keine Einschränkungen. Für die Alterskategorie 2000 und älter gilt Maximalbelegung von 5 Personen pro Garderoben. Die öffentlichen Sport-Garderoben bleiben weiterhin geschlossen.
- Begleitpersonen und Zuschauende (inkl. Eltern) haben keinen Zutritt auf das Areal der Sportanlage Witikon.
- Für das Kafi auf der Sportanlage gelten die aktuellen Regeln für Gastrobetriebe (Konsumation nur draussen (Terrasse) möglich, etc.).
- Auf dem Areal der Sportanlage Witikon (Indoor und Outdoor) gilt weiterhin eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren.
Unser Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb wird bis 28. Februar 2021 überarbeitet und auf der Webseite publiziert. Es muss von den Trainern bei jedem Training in Papierform mitgeführt werden.